Bereits seit 2005 befindet sich unsere Praxis für Kinder- und Jugendmedizin im Herzen von Köln, direkt am Zoo. Die Praxis wird von Dr. Daniel Berg und Dr. Peter Grünberg geleitet. Frau Strafmann erweitert das ärztliche Team als angestellte Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin und Kinderkardiologie. Frau Dr. Peppinghaus, ist im letzten Jahr ihrer Facharztausbildung für Kinder-und Jugendmedizin. Sie bringt unter anderem Erfahrung aus dem Gesundheitsamt mit, wo sie sich um die Kinder in Kindergärten und bei der Einschulung gekümmert hat.
Unseren kleinen und großen Patienten möchten wir eine ganzheitliche und innovative hausärztliche Versorgung anbieten. Die Praxis deckt das gesamte Behandlungsspektrum der Kinderheilkunde ab und verfügt über zahlreiche diagnostische Möglichkeiten.
In den letzten Jahren haben wir zunehmend unsere Schwerpunkte erweitert und können unseren Patienten eine umfassende Behandlung und Betreuung anbieten.
Neben der pädiatrischen Grundversorgung bieten wir die Kinderkardiologie, die Manuelle Medizin / Chirotherapie bei Säuglingen und Kindern sowie die Allergologie an.
Aufgrund unserer langjährigen Arbeit auf der Frühgeboreneninstensivstation behandeln wir schwerpunktmäßig zudem Früh- und Neugeborene.
Vorsorgen
Die Vorsorgen U1 – U9 und J1 werden von allen Krankenkassen übernommen. Die meisten Krankenkassen übernehmen auch die neuen Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2. Hierfür gibt es eine Reihe von Einzelverträge mit den Krankenkassen. Alle Ärzte in unserer Praxis sind für sämtliche Einzelverträge für Vorsorgen eingetragen und dürfen diese bei Ihrem Kind durchführen ! Dafür muss Ihr kind aber auch in den entsprechenden Vertrag mit der Krankenkasse eingetragen sein. Dies Formalität regeln wir mit Ihnen wenn notwendig in der Praxis.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel für alle Vorsorgen. Zudem wird ein jährlicher Check up angeboten.
Zur Dokumentation der Vorsorgeuntersuchungen dient das Vorsorgeheft. Hier gibt es seit Oktober 2013 eine Neuerung. Der BVKJ (Berufsverband für Kinder- und Jugendärzte) hat ein neues, umfangreicheres Vorsorgekonzept entwickelt. Zu diesem Zweck wurde ein neues Vorsorgeheft entwickelt. Die Barmer Ersatzkasse hat sich diesem Projekt angeschlossen, sodass alle BEK Patienten, die in dem Kindervertrag der BEK eingeschrieben sind, automatisch das neue Vorsorgeheft zugesandt bekommen.
Alle Privatpatienten erhalten ebenfalls das neue Vorsorgeheft.
Während der Vorsorgeuntersuchungen werden wir Ihr Kind untersuchen; insbesondere die neurologische Untersuchung ist dabei von Bedeutung. Wir werden die körperliche, geistige, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung beurteilen. Zum Gesundheitsschutz werden wir Sie über vorbeugende Maßnahme informieren und Ihnen bei Ernährungsfragen Hilfestellung geben. Da die Entwicklung der Kinder individuell, variant und adaptiv verläuft, werden wir dabei individuell auf Ihr Kind und die Umgebungssituation eingehen.
Bei der Vorstellung Ihres Kindes zu einem Vorsorgetermin bitten wir Sie, einige organisatorische Punkte zu beachten, damit wir die Untersuchungen mit einem möglichst aussagekräftigen Ergebnis durchführen können:
- Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um einen Termin (am besten ca. 2 Monate vor dem Termin).
- Vereinbaren Sie einen Termin, zu dem Ihr Kind üblicherweise wach ist
- Bringen Sie das Vorsorgeheft und den Impfpass mit.
- Ihr Kind sollte ausreichend gesättigt sein, aber nicht „papp-satt“ sein.
- Bringen Sie einen Schnuller oder ein Kuscheltier mit, mit dem sich Ihr Kind gut beruhigen lässt.
- Bringen Sie ein Handtuch oder eine Decke als Unterlage mit.
- Ganz wichtig sind Ihre eigenen Beobachtungen, die uns bei der Beurteilung der Entwicklung Ihres Kindes helfen.
- Teilen Sie uns mit, wenn Ihnen bei Ihrem Kind etwas auffällig erscheint.
- Schreiben Sie sich Fragen auf, die Sie uns bei der Vorsorgeuntersuchung stellen wollen.
Bitte beachten Sie,
- dass die Kosten für die Vorsorgeuntersuchungen nur zu den vorgeschriebenen Zeiten von den Krankenkassen übernommen werden. Wünschen Sie, dass eventuell verpasste Vorsorgeuntersuchungen nachgeholt werden, müssen wir Ihnen diese privat in Rechnung stellen.
- dass private Krankenkassen neben den vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen zumindest eine jährliche Vorsorgeuntersuchung im Intervall übernehmen. Die Teilnahme an diesen zusätzlichen Vorsorgen ist aus kinder- und jugendärztlicher Sicht sinnvoll.
Vorsorge Info`s
- Welche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Vorsorgen U10, U11 und J2?
- U1: direkt nach der Entbindung
- U2: 3. bis 10. Lebenstag
- U3: 4. bis 5. Lebenswoche
- U4: 3. bis 4. Lebensmonat
- U5: 6. bis 7. Lebensmonat
- U6: mit einem Jahr
- U7: mit 2 Jahren
- U7a: mit 3 Jahren
- U8: mit 4 Jahren
- U9: mit 5 Jahren
- U10: mit 7 bis 8 Jahren (2. Klasse)
- U11: mit 9 bis 10 Jahren (4. Klasse)
- J1: mit 12 bis 14 Jahre
- J2: mit 16 bis 17 Jahren
Impfungen
Impfungen stellen einen Grundpfeiler unseres pädiatrischen Handelns dar. Mit Impfungen können eine Reihe von schweren Erkrankungen bei Kinder verhindern werden.
Nicht alle Krankheiten, gegen die heute ein Impfschutz angeboten wird, erscheinen auf den ersten Blick bedrohlich. Vielmehr werden einige als “harmlose Kinderkrankheiten” angesehen. Gefürchtet sind allerdings die nicht selten auftretenden Komplikationen dieser Krankheiten, die zu bleibenden Schäden führen können.
Ein unabhängiges Expertengremium am Robert Koch Institut, die “ständige Impfkommission” (STIKO), gibt regelmäßig Impfempfehlungen heraus, nach denen Kinder geimpft werden sollten. Grundsätzlich empfehlen wir die Vorgaben der STIKO, jedoch ist immer eine individuelle Impfberatung vorgesehen.
Die modernen Impfstoffe, die wir zum Schutz ihres Kindes einsetzen, werden als sicher und gut verträglich angesehen. Die Kosten der allgemein empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Obwohl der Nutzen und die Sicherheit der Impfungen im jahrelangen Gebrauch erwiesen sind, herrscht im Einzelfall häufig eine erhebliche Unsicherheit, wie, ob und wogegen ihr Kind geimpft werden soll.
Wir werden versuchen auf die Sorgen und Wünsche der Eltern unserer Patienten einzugehen und werden einen optimalen Impfplan für das Kind erstellen. Die Impfaufklärung erfolgt in der Regel bei der Vorsorge U3. Im Rahmen der U3 und U5 erhalten Sie bei uns zudem schriftliche Informationen zu den anstehenden Impfungen.
Vor den Impfungen:
- klären wir Sie über die zu verhütenden Krankheit auf.
- erläutern wir Ihnen die Behandlungsmöglichkeiten der Krankheit.
- erklären wir Ihnen den Nutzen der Impfung für Ihr Kind und die Allgemeinheit.
- informieren wir Sie über die Art des Impfstoffs.
- erläutern wir Ihnen wie die Impfung durchgeführt wird.
- schildern wir Ihnen die zu erwartende Dauer des Impfschutzes.
- klären wir sie ausführlich über Kontraindikationen, möglich Nebenwirkung und Impfkomplikationen auf.
- Gerne beraten wir Sie auch bei Reiseimpfungen oder Indikationsimpfungen.
- Zudem dürfen wir als Impfärzte auch die Eltern unserer Patienten impfen und können bei Vorlage des Impfpasses die fehlenden Impfungen nachholen.
Links
Informationen zu Impfungen finden Sie u.a. auf folgenden Internetseiten:
Sehscreening
In unser Praxis bieten wir ein Sehscreenig an, mit dem wir schon ab einem Alter von 6-9 Monaten eine sehr verlässliche Untersuchung der Sehfähigkeit der Kinder machen können.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bislang die DAK, die BEK und die Bosch BKK das Sehscreening bei Kinder zwischen 1 und 3 Jahren. Hier ist zu erwarten, dass weitere Krankenkassen diese sinnvolle Untersuchung erstatten werden.
Wir empfehlen allen Patienten diese Screeningmöglichkeit in Anspruch zu nehmen. Die Untersuchung kostet als Individuelle Gesundheitsleistung 19,00€.
Hat mein Kind eine Sehstörung ?
Diese Frage kann die Augenvorsorge beantworten. Im Durchschnitt hat fast jedes fünfte Kind im Alter von 4 Jahren eine unerkannte Sehstörung.
Dieser hohe Anteil ist nicht erstaunlich, denn im Gegensatz zu Krankheiten gibt es bei Sehstörungen keine äußerlichen, mit bloßem Auge erkennbaren Symptome.
Bemerkt mein Kind seine Sehstörung?
Die betroffenen Kinder bemerken die eigene Sehstörung nicht selbst, denn sie sind es gewohnt, die Welt mit ihren Augen zu sehen und haben keine Vergleichsmöglichkeit.
Wozu dient die Augenvorsorge?
Die Augenvorsorge dient der frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen. Werden Sehstörungen nicht in den ersten Lebensjahren erkannt und behandelt, können diese zu einer dauerhaften Sehschwäche führen. Eine Sehschwäche kann weder mit einer Brille, noch mit anderen Sehhilfen ausgeglichen werden und wird auch Amblyopie genannt.
Wann wird eine Augenvorsorge empfohlen?
Grundsätzlich sollten alle Kinder, die nicht bereits in augenärztlicher Behandlung sind, regelmäßig an einer Augenvorsorge teilnehmen
Die erste Augenvorsorge sollte so früh wie möglich erfolgen, am besten noch vor dem ersten Geburtstag. Danach muss sie regelmäßig wiederholt werden, da sich die Augen mit dem Wachstum verändern und dabei Sehstörungen neu auftreten können.
Worauf kommt es bei der Augenvorsorge an?
Ein wichtiger Bestandteil der Augenvorsorge ist die Refraktionsmessung. So kann schon bei Säuglingen festgestellt werden, ob sich die Augen altersgerecht entwickeln.
Was kann ich tun?
Sprechen Sie Ihren Arzt an. Er wird Sie individuell beraten und kann eine Augenvorsorge durchführen.
Sehen will gelernt sein!
Die Augen sind das wichtigste Sinnesorgan des Menschen, denn 80% aller Informationen nehmen wir über unsere Augen auf. Interessant ist, dass Neugeborene das Sehen genauso erlernen müssen wie Laufen und Sprechen. Die Fortschritte bei den ersten Gehversuchen oder dem Artikulieren der ersten Worte erleben die Eltern täglich mit. Wie und was Ihr Kind sieht, bleibt Ihnen dagegen verborgen.
Zwei gesunde Augen sind für das Wohlergehen Ihres Kindes von zentraler Bedeutung, denn eine Sehschwäche in Folge einer Sehstörung beeinträchtigt die schulischen Leistungen, erhöht die Unfallgefahr im Straßenverkehr und schränkt die Berufswahl ein.
Kostenübernahme
- Wenn Sie die Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) durchführen lassen möchten, drucken Sie bitte dieses Formular aus und bringen es unterschrieben zur Untersuchung in die Praxis mit.