Kinder-AU_

Kinderkrankengeld

Wenn Sie Ihr krankes Kind zu Hause betreuen müssen, können Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber von der Arbeit freistellen lassen. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung von uns.
In begründeten Einzelfällen – insbesondere bei einfachen Erkrankungen – stellen wir diese Bescheinigung auch ohne ärztliche Untersuchung aus.
Nutzen dafür bitte bequem die Online-Rezeption.