Atteste_

Bescheinigungen und Duplikate

Für die Anforderung von Attesten oder Bescheinigungen nutzen Sie bitte unsere Online-Rezeption.

Schulkinder benötigen im Regelfall kein Attest für die Schule. Dies im Schulgesetz NRW §43 (2) geregelt. 

Bitte beachten Sie, dass Atteste, Bescheinigungen oder Duplikate von Impfpässen und Vorsorgeheften meist kostenpflichtig sind. Weitere Informationen erhalten Sie nach der Anfrage.